Regierungskommissär
*Organ des Staates, das früher in jeder Regionshauptstadt vor Ort sein musste. Er ist mit Verbindungsaufgaben zwischen staatlichen Lokalorganen und den Regionen betraut. Heutzutage werden diese Aufgaben in allen Regionen von den Präfekturen übernommen, es bleiben aber die Regierungskommissäre in den autonomen Provinzen von Bozen und Trient; in der Provinz von Triest, bei der Präfektur, ist der Sitz des Regierungskommissariats als Vormund und Garant des internationalen Abkommens des Friedensvertrags mit Italien, der 1947 unterzeichnet und ratifiziert wurde.
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